Inspektor für Hebezeuge und Lastaufnahmemittel TCVT W1-02
Inspektor für Hebezeuge und Lastaufnahmemittel TCVT W1-02
Dieser Kurs richtet sich an Personal, das mit (allen) Inspektionen von Ausrüstungen betraut ist, die speziell zum Heben und/oder Anheben bestimmt sind.
Der Vertikaltransport ist eine risikoreiche Tätigkeit. Die Verwendung von Hebezeugen ist ein Teil davon.
Daraufhin wurde in enger Abstimmung mit der Vertikaltransportbranche ein Prüfplan für Hebezeuge und Hubgeräte erstellt. Im Anschluss an dieses Prüfschema wurde ein Kompetenzprofil für den Prüfer dieser Werkzeuge entwickelt.
Dieses Profil betrifft den Inspektor, der für (alle) Inspektionen an Geräten eingesetzt wird, die speziell zum Heben und/oder Anheben bestimmt sind.
Das Kompetenzprofil des Inspektors wurde vom Raum 1:"Hebezeuginspektion" der Stichting TCVT in endgültige Kompetenzstufen umgewandelt. Daraus wurden dann die Prüfungsanforderungen abgeleitet.
Die Abschluss- und Prüfungsanforderungen sowie andere spezifische Bedingungen, die die Prüfungen erfüllen müssen, sind im Zeitplan aufgeführt.
Die allgemeinen Prüfungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem TCVT-Prüfungsprotokoll W1 (VT-416).
Dieses Schema sieht die Befähigung des Inspektors in Bezug auf die grundlegendsten Prüfmethoden gemäß Schema W1-01 vor, nämlich: V1 bis V3 und T4 + T8.
Dies ist das so genannte Basismodul.
V1: visuelle Kontrolle
Q2: Messung
Q3: Funktionsprüfung
T4: Farbeindringmittel
T8: Prüfung mit (Über-)Last
Der Inspektor für Hebezeuge und Lastaufnahmemittel verfügt über den folgenden Ausbildungsstand:
- MBO Arbeits- und Denkfähigkeiten in dem betreffenden technischen Bereich
- Nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung im Bereich Heben und Heben
- Selbständiges Denken, Arbeiten und Entscheiden
- Gute mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Gute Kontaktfähigkeit.
Die Lernenden dürfen keine Beeinträchtigungen des Sehvermögens, des Hörvermögens und der motorischen Fähigkeiten haben.
Der Auszubildende ist verpflichtet, während des praktischen Teils der Ausbildung einen Helm, Handschuhe und hohe Sicherheitsschuhe der Klasse S3 zu tragen.
Diese Ausbildung steht im Einklang mit Artikel 8 der Verordnung über die Arbeitsbedingungen
Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Arbeitnehmer eine wirksame Unterweisung über die Arbeitsbedingungen erhalten, die ihren verschiedenen Aufgaben angemessen ist.
Dauer
Sprachen
5 Tage, einschließlich der Prüfung.
- Niederländisch
Standort
- Jeder V-TAS-Standort
- Im Unternehmen
