LKW-Kran Be- und Entladen auf eigener Fahrzeugbasis
LKW-Kran Be- und Entladen auf eigener Fahrzeugbasis
Der Grundkurs für das Be- und Entladen von Fahrzeugladekranen richtet sich an Personen, die beruflich einen Ladekran zum Be- und Entladen des eigenen Fahrzeugs bedienen müssen und zuvor eine Schulung absolviert haben oder über eine gewisse Erfahrung in der Bedienung eines Ladekrans verfügen.
Diese Ausbildung steht im Einklang mit Artikel 8 der Verordnung über die Arbeitsbedingungen
Der Arbeitgeber stellt sicher, dass die Arbeitnehmer eine wirksame Unterweisung über die Arbeitsbedingungen erhalten, die ihren verschiedenen Aufgaben angemessen ist.
Diese Schulung gilt für das Be- und Entladen des eigenen Fahrzeugs oder das Heben mit dem Kran mit einer maximalen Tragfähigkeit von bis zu 10 Tonnen.
Der Fahrer eines Autokrans mit Hebefunktion mit einem Lastmoment von 10 Tonnen und mehr oder einer maximalen Hakenhöhe von 20 Metern oder mehr muss laut Gesetz im Besitz des Zertifikats TCVT-W4-04 "Autokranfahrer mit Hebefunktion" sein. Verordnung über die Arbeitsbedingungen Artikel 7.6
Es ist oft sehr unklar, ob es sich nur um das Be- und Entladen des eigenen Fahrzeugs handelt oder um die Durchführung von Hebearbeiten. Daher lautet der Ratschlag der Versicherungsgesellschaften, im Zweifelsfall immer die TCVT-Bescheinigung zu verwenden.
Der beiliegende Gesetzestext "Be- und Entladen oder Heben von Autokränen" erläutert dies näher und gibt Ihnen einen Einblick in die Vorschriften für Autokräne und die entsprechende Betreiberbescheinigung.
Personen, die an der Schulung teilnehmen möchten, müssen mindestens 18 Jahre alt sein und körperlich und geistig in der Lage sein, die Maschine zu bedienen.
Dauer
Sprachen
1 Tag, einschließlich der Prüfung.
- Niederländisch
- Englisch
- Deutsch
Standort
- Jeder V-Tas-Standort
