Schubmaststapler-Kompetenz
Schubmaststapler-Kompetenz
Die Schulung richtet sich an alle, die gelegentlich oder regelmäßig einen Schubmaststapler bedienen
Ein Mitarbeiter, der nicht weiß, wie man sicher mit einem Schubmaststapler arbeitet, kann sich selbst und die Menschen in seiner Umgebung in Gefahr bringen
Gemäß den Artikeln 7.17 und 7.18 der Verordnung über die Arbeitsbedingungen sind Fachkenntnisse für das Führen von internen Transportmitteln wie dem Schubmaststapler erforderlich.
Selbstfahrende mobile Arbeitsmittel werden von Mitarbeitern bedient, die über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen.
Das Gesetz über die Arbeitsbedingungen schreibt vor, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass sein Personal angemessen geschult ist. Außerdem werden die Anforderungen an das Wissen und die Kenntnisse eines Schubmaststaplerfahrers immer höher
Das Mindestalter des Schülers beträgt 16 Jahre.
Schüler unter 18 Jahren dürfen nach Abschluss des Kurses nur unter "fachkundiger Aufsicht" arbeiten, wie es in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz heißt. Fachkundige Aufsicht" bedeutet u. a., dass eine Aufsichtsperson in der Nähe des Arbeitsplatzes anwesend ist oder sofort abgerufen werden kann
Der gesamte Lehrgang entspricht der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Artikel 8.
Im Zweifelsfall ist es ratsam, neben den gesetzlichen Anforderungen auch die Anforderungen der Versicherungsgesellschaften und des Kunden zu konsultieren
Dauer
Sprachen
Die Dauer dieser Ausbildung ohne Erfahrung beträgt mindestens 2 Tage, einschließlich der Prüfung
Überprüfung oder mit erfahrenen 1 Tag einschließlich Prüfung
- Niederländisch
- Englisch
- Deutsch
Standort
- Jeder V-Tas-Standort
- Im Unternehmen
